Notar

Grundsätzlich gibt es in keine vorgeschriebene Form für Verträge; mündliche oder schriftliche Vereinbarungen sind in der Regel wirksam. Lediglich für wenige Vertragsformen sieht das Gesetz als sog. Formerfordernis eine notarielle Beurkundung vor. Dabei ist das bekannteste Beispiel der Grundstückkaufvertrag und die entsprechende Willenserklärung der Eigentumsübertragung nach Zahlungseingang, die sog. Auflassung. Das Haupttätigkeitsfeld eines Notars ist die Beurkundung von Grundstückskauf, Gesellschaftsvertrag, Testament und Ehevertrag sowie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Unterschriftsbeglaubigung. Auch ein Adoptionsantrag bedarf der notariellen Beurkundung. Das Erfordernis der notariellen Beurkundung dient der Rechtssicherheit, da es für die Tatsache, dass eine Vereinbarung mit einem bestimmten Wortlaut getroffen wurde, eine eindeutige Beweislage schafft. Auch erfüllt die Beurkundung eine Warnfunktion. Vor der Unterzeichnung der Urkunde muss der Notar den Text vollständig vorlesen, damit die Beteiligten die Bedeutung des Geschäfts vor Augen haben. Insbesondere zur Herstellung von Rechtssicherheit können somit auch andere Vertragsformen notariell beurkundet werden.