Arbeitsrecht

Die sozialen Strukturen des Arbeitsrechts, die ihren Ausdruck im Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht sowie auch im Kündigungsschutzrecht finden, werden in de Realität oft mit Füßen getreten. Ob sie vom Arbeitgeber ignoriert oder vom Angestellten ausgenutzt werden – es ist wichtig, über seine besonderen Rechte und Pflichten genau Bescheid zu wissen.

Welche Regelungen sollte ein Arbeitsvertrag enthalten? Wie kann das Entstehen von Ansprüchen aus betrieblicher Übung verhindert werden? Welche Fragen dürfen in einem Bewerbungsgespräch gestellt werden? Gibt es einen gesetzlichen Urlaubsanspruch? Wer hat Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung?

Das Ableisten von Überstunden ist in einem gewissen Maß vom Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst, aber was sagt das Arbeitszeitgesetz zu einer 50- Stunden- Woche? Um einen Lohnanspruch gemäß dem Tarifvertrag zu haben, muss man nicht Mitglied einer Gewerkschaft sein, aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Kündigung des Arbeitgebers hat schriftlich und mit seiner eigenhändigen Unterschrift zu erfolgen. Soweit er sich dabei eines Vertreters bedient, ist mit der Kündigung die Bevollmächtigung des Vertreters vorzulegen. Kündigungsgründe sollten im Kündigungsschreiben zunächst nicht genannt werden. Dabei ist grundsätzlich eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese ist jedoch bei Vorliegen besonderer Gründe entbehrlich. Wann ist trotzdem vorher eine Abmahnung erforderlich? Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnellstmöglich die Frage einer Kündigungsschutzklage zu erwägen. Diese ist lediglich in einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung möglich. Viele Kündigungen sind nicht wirksam, in diesem Fall kann man sich oft auf die Zahlung einer Abfindung verständigen. Immer besteht der Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines ordnungsgemäßen Arbeitszeugnisses. Auch dieser Anspruch kann Gegenstand einer Klage vor dem Arbeitsgericht sein.

Wir beraten und vertreten Sie gern in allen Angelegenheiten des Individualarbeitsrecht, des Kollektivarbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts.